Teilnahmebedingungen
Für das Empfehlungs-Programm von Heldena. Stand: 8. September 2026.
1. Wer teilnehmen kann
Teilnehmen kann jede volljährige Person mit einem eigenen Heldena-Konto. Die Teilnahme ist freiwillig, kostenlos und jederzeit ohne Angabe von Gründen beendbar. Eine Anmeldung ist nicht nötig: Jedes Konto hat von Anfang an seinen eigenen Empfehlungs-Code.
2. Was du bekommst
Wenn jemand über deinen Empfehlungs-Code ein Konto anlegt und ein zahlendes Abonnement abschließt, bekommst du einen Gratismonat für dein eigenes Abonnement. Ein Gratismonat je geworbener Person; die Zahl der Personen ist nicht begrenzt.
Gratismonate werden nacheinander verbraucht und verfallen nicht, solange dein Abonnement läuft. Sie werden nicht in Geld ausgezahlt und nicht auf andere Konten übertragen.
Die geworbene Person bekommt selbst etwas: Sie startet mit 2 Gratismonaten zusätzlich zu den 14 Tagen, die jedes neue Konto zum Testen hat. Diese Monate trägt Heldena, nicht du.
Wenn du außerdem einen Anlage-Anbieter über Heldena erreichst und dieser Heldena eine Vergütung zahlt, bekommst du einen Anteil daran gutgeschrieben. Diese Bedingungen gelten dafür ab sofort. Zurzeit ist über Heldena aber noch kein Anlage-Anbieter erreichbar, weil dafür der Vertrag mit einem Anbieter fehlt. Solange das so bleibt, kann auf diesem Weg kein Guthaben entstehen. Kommt ein Anbieter dazu, siehst du ihn in Heldena.
3. Wann es gutgeschrieben wird
Ein Gratismonat entsteht, wenn die geworbene Person zahlt und ihre gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist. Widerruft sie in dieser Zeit, entsteht kein Gratismonat.
Geht die Zahlung der geworbenen Person später zurück, etwa weil sie ihre Bank um eine Rückbuchung bittet, kommt es auf den Zeitpunkt an. Fällt die Rückbuchung noch in diese 14 Tage, entsteht dein Gratismonat gar nicht erst, genauso wie bei einem Widerruf. Danach behältst du ihn: Was du schon bekommen hast, bleibt dir. Anders ist es nur, wenn du gegen Abschnitt 5 verstößt.
Das gilt für deinen Gratismonat. Für das Abonnement selbst gilt das Gegenteil, und zwar für jeden: Wer eine Zahlung zurückbucht, dessen bezahlter Zeitraum endet. Das Sicherheitsnetz bleibt bestehen. Den Tresor zu lesen und die Vererbung kosten ohnehin nichts.
Buchst du selbst eine Zahlung zurück, nehmen wir dir die Gratismonate nicht weg, die du dir mit deinen Empfehlungen verdient hast. Sie liegen hinter dem bezahlten Zeitraum, und zurückgenommen wird nur dieser. Hast du also noch geschenkte Zeit übrig, läuft dein Abonnement bis zu deren Ende weiter. Eine Ausnahme gibt es: Ein Gratismonat, den du dir verdient hast, bevor du zum ersten Mal bezahlt hast, ist in deinen 14 Tagen zum Testen aufgegangen und lässt sich davon nicht mehr trennen; er fällt mit der Rückbuchung weg.
In den Einstellungen kannst du dein Abonnement jederzeit wieder starten. Läuft bei dir noch geschenkte Zeit, heißt der Knopf dort „Kündigung zurücknehmen" und dein Abonnement läuft ohne Unterbrechung weiter. Ist deine Laufzeit vorbei, heißt er „Abo aktivieren"; dann beginnt ein neuer Zeitraum, der neu bezahlt wird.
Ein Guthaben aus einer Anlage entsteht erst, wenn der Anbieter abgerechnet hat, und wird danach eine Zeit lang zurückgehalten. Wie lange, hängt vom Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter ab. Ist dort nichts vereinbart und wird uns keine Frist gemeldet, halten wir das Guthaben 365 Tage zurück. Diese Vorgabe ist bewusst lang gewählt und kann über den Zeitraum hinausgehen, in dem der Anbieter sein Geld zurückfordern darf. In dieser Zeit siehst du das Guthaben, kannst aber noch nicht darüber verfügen. Bis wann, steht auf deiner Empfehlungs-Seite.
4. Was passiert, wenn ein Anbieter Geld zurückfordert
Dieser Abschnitt gilt für private Teilnehmer. Wer gewerblich vermittelt und einen eigenen Vertrag mit Heldena hat, richtet sich nach diesem Vertrag; dort kann eine Verrechnung vereinbart sein.
Was du schon bekommen hast, bleibt dir. Verlangt ein Anlage-Anbieter eine bereits gezahlte Vergütung zurück, nachdem du über dein Guthaben verfügt hast, trägt Heldena diesen Betrag. Dein Guthaben wird dafür nicht belastet, und spätere Gutschriften werden nicht damit verrechnet. Anders ist es nur, wenn du gegen Abschnitt 5 verstößt.
Guthaben, über das du noch nicht verfügen konntest, weil es noch zurückgehalten wird, bekommst du in diesem Fall nicht. Auf deiner Empfehlungs-Seite sinkt dein Guthaben dann um diesen Betrag.
5. Was nicht erlaubt ist
Nicht erlaubt sind mehrere Konten für dieselbe Person, unverlangte Werbung an Fremde, und Anmeldungen, die nur dazu dienen, einen Gratismonat auszulösen. Heldena kann Gutschriften in solchen Fällen zurücknehmen und die Teilnahme beenden.
Du wirbst im eigenen Namen, nicht im Namen von Heldena. Du machst keine Zusagen über Heldena, die über das hinausgehen, was auf unseren Seiten steht.
6. Steuern
Was du über dieses Programm bekommst, kann steuerpflichtig sein: die Gratismonate ebenso wie ein Guthaben aus einer Anlage. Nach heutiger Rechtslage gilt in Deutschland eine Freigrenze von 256 € im Kalenderjahr für solche Einkünfte (§ 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz): Bis dahin fällt nichts an, darüber der ganze Betrag und nicht nur der Teil oberhalb der Grenze.
Diese Grenze gilt für alle Einkünfte dieser Art in einem Jahr zusammen, nicht nur für die von Heldena. Hast du im selben Jahr noch andere Vermittlungen oder Prämien, zählst du sie mit. Einen Gratismonat rechnen wir dabei mit dem Wert eines bezahlten Monats, also 19 €. Das gilt auch, wenn du im Jahrestarif zahlst, wo dich ein Monat weniger kostet.
Auf deiner Empfehlungs-Seite steht, wie viel im laufenden Jahr zusammengekommen ist. Angeben musst du es selbst; Heldena meldet nichts für dich. Diese Angaben sind keine Steuerberatung.
7. Deine Daten
Der Empfehlungs-Code enthält keinen Namen. Wer über deinen Code kommt, erfährt nicht, wer du bist, und du erfährst nicht, wer über deinen Code gekommen ist. Du siehst, wie viele es waren, wie viele davon nach der Testzeit zahlen, und welche Beträge dir dafür gutgeschrieben wurden.
Für eine Auszahlung braucht die Buchhaltung deinen Namen und deine Anschrift. Für Gratismonate nicht: Solange du Gratismonate bekommst, entsteht dort kein Eintrag mit deinem Namen.
Damit deine Provision ausgezahlt und verbucht werden darf, braucht unsere Buchhaltung deinen Namen und deine Anschrift. Das ist dieselbe Regel, die für jeden Handwerker gilt, den man bezahlt.
Wir schicken diese Angaben für dich an unsere Buchhaltung. Die Firma, die unsere E-Mails verschickt, sieht sie dabei, so wie bei jeder E-Mail. In unserer Buchhaltung liegen sie zehn Jahre, weil das Steuerrecht es verlangt.
Auf unseren Servern steht deine Anschrift nie. Wir leiten sie nur weiter. Wir fragen dich das nur dieses eine Mal. Bei jeder weiteren Auszahlung entfällt es.
8. Änderungen, Ende des Programms und Kontolöschung
Heldena kann diese Bedingungen ändern oder das Programm beenden. Was du bis dahin verdient hast, bleibt dir: Bereits entstandene Gratismonate und bereits entstandenes Guthaben bleiben bestehen und verwertbar, auch wenn das Programm nicht weiterläuft. Über Änderungen informieren wir vorher.
Dasselbe gilt, wenn du dein Konto löschst: Dein Guthaben bleibt bestehen. Am einfachsten ist es, die Auszahlung vorher anzufordern. Hast du das nicht getan, bleibt dein Anspruch trotzdem; melde dich dann über den Kontaktweg im Impressum.
Fragen dazu
Schreib uns über den Kontaktweg im Impressum.